Willkommen bei Udos Fahrschule

Ihre beste Wahl für eine professionelle Fahrausbildung

Beste Fahrschule. Freundlich, hilfsbereit und professionell. Mit Geduld und Spaß zum Führerschein.

Führerscheinklassen

B/BF17/B197/BE/Mofa/AM/A1/A2/A

Öffnungszeiten

Anmeldung: 

Dienstags und Donnerstags

 von 17:45 Uhr - 19:30 Uhr

Samstag von 10 Uhr - 11 Uhr

Unterricht:

Dienstags und Donnerstags

von 18 Uhr bis 19:30 Uhr

Moderne Fahrzeuge

Fahren Sie mit modernen Fahrzeugen, die für die Fahrausbildung optimal geeignet sind.

Unsere Fahrzeuge sind von der Marke VW.

Wissenswertes über die Führerscheinklassen:

Fahrerlaubnisklasse B / BF17 / B197

Man kann die Fahrerlaubnisklasse B mit 16,5 Jahren beginnen. Damit darf man Kraftfahrzeuge (außer A1,A2,A) bis 3500kg zulässige Gesamtmasse fahren und bis 8 Personen außer dem Fahrer befördern. Auch Anhänger bis 750kg zGM dürfen gezogen werden und bei mehr als 750kg zGM darf die Kombination der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht überschreiten.

 

Fahrerlaubnisklasse BE

Voraussetzung ist dabei der Führerschein Klasse B.

Dabei dürfen Fahrzeugkombinationen bis zu 7000kg zGM gefahren werden.

 

Fahrerlaubnisklasse AM

Diese Fahrerlaubnisklasse darf man nun auch schon mit 15 Jahren (Start 14,5 Jahren) erworben werden. Man darf zweirädrige Kleinkrafträder (Roller), Trikes und Quads bis 45 km/h und 4kW Leistung fahren. Dieser Führerschein ist ein nationaler Führerschein und somit darf damit nur in Deutschland gefahren werden.

 

Fahrerlaubnisklasse A1

Sie darf mit 16 Jahren (Start 15,5 Jahren) erworben werden. Man darf zweirädrige Leichtkafträder bis 125ccm und 11kW Leistung fahren. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h und 50 ccm bis zu 15 kW Leistung dürfen gefahren werden.

 

Fahrerlaubnisklasse A2

Sie darf mit 18 Jahren (Start 17,5 Jahren) erworben werden. Krafträder bis 35 kW Leistung dürfen gefahren werden. Bei einer Aufstiegsprüfung (Vorbesitz der Klasse A1,mindestens 2 Jahre, entfallen die Theorieprüfung und die besonderen Ausbildungsfahrten.

 

Fahrerlaubnisklasse A

Sie darf mit 23,5 Jahren erworben werden. Es dürfen Krafträder mit mehr als 45 km/h und mehr als 50 ccm gefahren werden. Bei einer Aufstiegsprüfung (Vorbesitz der Klasse A2, mindestens 2 Jahre), darf das Alter mindestens 20 Jahre betragen und es entfallen die Theorieprüfung und die besonderen Ausbildungsfahrten.

 

Über Udos Fahrschule

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Unser Ziel ist es, Ihnen eine erstklassige Fahrausbildung zu bieten. Wir legen Wert auf individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen. Unsere erfahrenen Fahrlehrer unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein.

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